BGH: Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der Beseitigung von Ölspuren

Kommunen können von KfZ-Haltern und Haftpflichtversicherern zivilrechtlich Ersatz der Kosten für die Beseitigung von Ölspuren auf öffentlichen Gemeindestraßen verlangen. Der u.a. für Fragen der Straßenverkehrshaftung zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hält grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch der Gemeinden wegen Verletzung ihres Eigentums an der Straße gemäß § 7 Abs. 1 StVG, § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB für gegeben. Der öffentlich-rechtliche Kostenerstattungsanspruch und der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch für den geschädigten Eigentümer der Straße stehen nebeneinander und erfüllen unterschiedliche Zwecke (BGH 28.6.2011, VI ZR 184/10 u.a.).
Zur Pressemitteilung des BGH vom 28.06.2011 …

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