Bezeichnung "Vorführwagen" ist vom Alter des Fahrzeugs unabhängig

BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 61/09 – Urteil vom 15.09.2010: Der Begriff „Vorführwagen“ enthält keine Aussage über das Alter des Fahrzeugs oder die Dauer seiner bisherigen Nutzung. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der Kläger des zugrunde liegenden Falls kaufte von einem Händler für gebrauchte Wohnmobile ein vom Verkäufer als Vorführwag…
Quelle: verkehrsanwaelte.de