Beispiel 2: Strafe / Fahrerflucht – was habe ich zu erwarten?

In meinem Beitrag „Fahrerflucht – was habe ich als Strafe zu erwarten?“ habe ich einen Versuch unternommen, den Ersttätern die Angst vor einer Freiheitsstrafe zu nehmen. Ich hatte einen bearbeiteten Auszug aus zwei Tabellen veröffentlicht, die bei verschiedenen Staatsanwaltschaften und Gerichten Anwendung finden.

In dieser kleinen Serie will ich Beispiele darstellen, die typisch sind und die zeigen, wie sicher bzw. unsicher die Prognosen nach den Tabellen sind. In allen Beispielen ist M der Mandant. Die anderen Personen erhalten die Bezeichnungen A, B, C usw.

Beispiel 2

Schlussbericht aus der amtlichen Ermittlungsakte:
M befuhr mit seinem Fahrrad die X-Straße aus Richtung S kommend in Richtung Y-Straße. Es herrschte starker Fahrzeugverkehr.
In Höhe X-Straße/Z-Straße, der Fahrzeugverkehr wartete bei rotem Licht der LZA, überholte M verkehrswidrig rechts. In nicht angepasster zu schneller Fahrt schlängelte er sich zwischen dem mittleren und linken Fahrstreifen hindurch.
Hierbei fuhr er gegen den rechten Außenspiegel des Pkw, mit dem Fahrer A und der Beifahrerin B, die in gleicher Richtung fuhren und als erstes Fahrzeug im linken Fahrstreifen wartete.
Beide hörten ein „Knacken“ und der Außenspiegel war gesprungen. Anschließend schlug der M mit seiner linken Hand gegen die Frontscheibe/A-Säule des Pkw.
M fuhr weiter in den Einmündungsbereich und hielt kurz an. Da die LZA auf grün umschaltete, fuhr A an. M bog nun verkehrswidrig nach links in die Z-Straße ab (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) und fuhr in die Fahrlinie des A. Dieser machte eine Gefahrbremsung.  … (Dann gab es eine Verfolgungsjagd und umfangreiche polizeiliche Ermittlungen. Schließlich wurde M ermittelt).

Sachschaden: 350 EUR.

Welche Folgen drohten:
– Geldstrafe ab 10 Tagessätzen
– Fahrverbot von einem Monat
– 7 Punkte in Flensburg
– Schadensersatz über 350 EUR
– Erstattung der Anwalts- und Gerichtskosten von mehr als 700 EUR an seine Rechtsschutzversicherung

Das Mandat wurde noch im Ermittlungsverfahren übernommen, bevor der M eigene Angaben zur Sache machte. M zahlten den Sachschaden. Das Verfahren wurde nach § 153a StPO gegen Zahlung von 150 EUR eingestellt. Es gab keine Verurteilung, keine Punkte in Flensburg und die Rechtsschutzversicherung zahlte die Anwalts- und Gerichtskosten.

Weitere Informationen: Buch zum Thema Fahrerflucht

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