Aufhebung des Fahrverbots wegen beruflicher Umstände – Bescheid der Stadt Bielefeld vom 20.04.2015 – AZ: 5.3247.698611.9

Der Fall:

Unser Mandant überschritt außerorts die zulässige Geschwindigkeit um 58 km/h, so dass er einen Bußgeldbescheid über 240,00 € und einen Monat Fahrverbot erhielt.

Das Problem:

Unser Mandant war aus beruflichen Gründen dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen.

Die Entscheidung:

Nachdem wir die Problematik mit den beruflichen Umständen vorgetragen und nachgewiesen hatten, hat das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld den ursprünglichen Bußgeldbescheid aufgrund unseres Einspruchs dahingehend abgeändert, dass das Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgeldes entfallen ist.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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