Anwalt für Verkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht

Der Anwalt für Verkehrsrecht hilft immer nach einem Verkehrsunfall. Nicht selten kommt es vor, dass Geschädigte, die nach einem Unfall die Schadensregulierung selbst in die Hand nehmen, im Laufe der Schadensregulierung Probleme bekommen. Dies gilt deswegen, weil auf Seiten der Versicherung geschulte Mitarbeiter und nicht selten ehemalige Rechtsanwälte arbeiten. Diese haben die Aufgabe den Schaden zu regulieren. Dies bedeutet aber nicht, dass diese verpflichtet sind, sämtliche Schadensersatzansprüche, wie auch Mietwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwerte, beschädigte Gegenstände, Mehrwertsteuer, Nebenkosten, Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten, Haushaltsführungsschaden oder Erwerbsschaden hinzuweisen.

Der Anwalt für Verkehrsrecht hingegen schützt Sie und Ihre Interessen, da er der einzig staatlich legitimierte Berufsstand ist, der Rechtsberatungen vornehmen darf.

Der Anwalt für Verkehrsrecht schützt vor der Versicherung

Der gegnerische Versicherer und insbesondere Haftpflichtversicherer wird häufig eine zügige Regulierung zusagen aber plötzlich und kurzfristig die Verweigerung einzelner Schadenspositionen auftun. Darauf ist der Anwalt für Verkehrsrecht vorbereitet. Sie hingegeben, wenn Sie den Schaden selbst regulieren, sind damit meist überfordert und zum ersten Mal mit einer derartigen Situation konfrontiert. Mitunter verweist der gegnerische Versicherer auf s.g. Alternativwerkstätten, d.h. auf Partnerwerkstätten, die die Rechnung einer Fachwerkstatt kürzen. Es handelt sich vielfach um s.g. Prüfberichte, die nicht zu Lasten des Geschädigten gehen dürfen. Dies war bereits mehrfach Auseinandersetzung vor Gericht.

Der Geschädigte, der unverzüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Schadensregulierung beauftragt, ist auf der sicheren Seite. Der Anwalt für Verkehrsrecht hält die Fäden in der Hand, klärt Sie auf, was zu tun ist und vermeidet Fehler, die später nicht mehr auszubügeln sind. Es könnte z.B. die Gefahr bestehen, dass Sie beispielsweise bei einem unverschuldeten Unfall auf den Mietwagenkosten sitzen bleiben, weil Sie Ihren Schaden nicht haben reparieren lassen, aber nicht wussten, dass es Versicherungen gibt, die die außergerichtliche Regulierung der Mietwagenkosten nur von der Reparatur des Fahrzeuges abhängig machen. Hier könnten Sie mitunter unnötig Geld und Zeit verschenken.

Der Anwalt für Verkehrsrecht wird von der Versicherung bezahlt.

Es hat einen gesetzlichen Grund, warum der Anwalt für Verkehrsrecht seine Kosten bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen kann. Dies gilt nämlich deswegen, weil das Gebot der Waffengleichheit bei einem Verkehrsunfall gilt. Sie haben es nämlich mit geschulten Sachbearbeitern auf der Gegenseite zu tun. Die Anwaltskosten sind Teil des Schadenersatzanspruches. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Anwalt für Verkehrsrecht je mehr Schadenersatz er aus dem Unfall herausholt, was insbesondere bei der fiktiven Abrechnung wichtig ist, entsprechend höhere Gebühren erhält. Je höher also Ihr Schadensersatz ist, desto höher sind auch die anwaltlichen Gebühren für den Anwalt für Verkehrsrecht.

Anwalt für Verkehrsrecht – was sagt die Rechtsprechung

Exemplarisch sei ein Urteil des Amtsgerichtes Dortmund, Urteil vom 29.06.2009, AZ. 431 C 2944/09, zitiert:

„ Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfallhaftpflichtfragen befassten Richters, jeder Verkehrsunfallgeschädigter gut beraten, die Regulierung selbst kleiner Schäden……. von Anfang an in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben….. Da die Haftpflichtversicherer bei der Schadensregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition in zahlreichen Zivilprozessen zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen, muss auch der geschäftserfahrene Geschädigte stets auf der Hut sein und befürchten, dass eine Schadensposition, die noch gestern anerkannt worden wäre, von der gegnerischen Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird…..Schließlich gebietet es der Grundsatz der Waffengleichheit, dass auch der geschäftserfahrene Geschädigte sich durch Beauftragung eines Rechtsanwaltes Augenhöhe im Verhältnis zur gegnerischen Versicherung beschaffen darf. Die Versicherungswirtschaft hat es sich mit einem Teil ihres Regulierungsverhaltens selbst zuzuschreiben, wenn der Geschädigte ihr nicht mehr vertrauen und von Anfang an anwaltlichen Rat sucht. „

Sie sind also gut beraten, die Regulierung eines auch einfachen Schadens in die Hand eines Anwalts für Verkehrsrecht zu geben.