Anspruch auf Neulackierung bei Oldtimerunfall

In Deutschland wächst der Bestand an Oldtimern jedes Jahr um ca. 10 %. Aktuell sind etwa 250.000 Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen gemeldet. Trotz des hohen Bestandes an Oldtimern gibt es nur wenige Schadenersatzurteile.  Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun für alle Eigentümer von Oldtimern ein interessantes Urteil – Az: I-1 U 107/08 gesprochen. Was war geschehen?

Bei einer Oldtimerrally wurde ein Mercedes 300 SL, Baujahr 1956 beschädigt, als ein anderes Fahrzeug auf den Oldtimer auffuhr. Der bisher unfallfreie „Flügeltürer“ hatte im hinteren Bereich des Fahrzeuges einen Lackschaden erlitten. Das  OLG hat dem Geschädigten eine Neulackierung des gesamten Fahrzeuges zugesprochen. Dies deshalb, weil die Wiederherstellung der vorher bestehenden 100-prozentigen Farbgleichheit im Hinblick auf den sehr guten Zustand des Oldtimers nur durch eine gesamte Neulackierung garantiert werden konnte.  Bei allen anderen Methoden (Teillackierung) hätte die Gefahr einer verbleibenden Farbabweichung bestanden, die dem Geschädigte in diesem Fall nicht zugemutet werden konnte

Autor: Felix Meißner LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht

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