Anforderungen an den Nachweis einer Cannabis-Abstinenz für die Wiedererlangung der Fahreignung

Das Verwaltungsgericht Münster hat in seiner Entscheidung vom 11.06.2014 -AZ: 16 B 341/14 zu der Frage geäußert, welche Anforderungen an den Nachweis einer Cannabis-Abstinenz für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu stellen sind:

Für die Wiedererlangung der Fahreignung nach einem belegten regelmässigen Cannabiskonsum muss der Betroffene darlegen, dass er über einen längeren Zeitraum, in der Regel ein Jahr, keine Drogen konsumiert hat. Zudem bedarf es der Vorlage einer MPU mit einer positiven Prognose für die Zukunft.

Aus den Gründen:

…Denn nach dem drogenkonsumbedingten Wegfall der Fahreignung ist diese erst dann wieder gegeben, wenn der Betreffende – gegebenenfalls nach einer speziellen Entwöhnungsbehandlung – eine längere, in der Regel ein- jährige Suchtmittelabstinenz nachgewiesen und darüber hinaus durch Vorlage eines positiven medizinisch – psychologischen Gutachtens die prognostische Überzeugung herbeigeführt hat, dass er infolge eines gefestigten Einstellungswandels auch in Zukunft nicht in ein fahrerlaubnis-rechtlich sanktioniertes Konsumverhalten zurückfallen wird. An alledem fehlte es im massgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der Ordnungsverfügung.

Quelle: ADAC

Über den Autor:

Rechtsanwalt Martin Ellinger ist  Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart-Möhringen.  Seit dem Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Ellinger auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2002 ist er als ADAC-Vertragsanwalt tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, der Regulierung von Verkehrsunfällen, auch mit schwerem Personenschaden, sowie der Fahrerlaubnisrecht. Nähere Einzelheiten sowie interessante Rechtstipps und ständig neue Urteile finden Sie auf unserer Website: http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de/ .

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