Amtsgericht Nördlingen vertritt Schwacke, Urt. v. 09.11.2012

Das Amtsgericht Nördlingen hat jüngst in einem aktuellen Urteil vom 09.11.2012, Az: 1 C 301/12, den Schwacke-Automietpreisspiegel erneut als geeignete Schätzgrundlage bei der Berechnung erforderlicher Mietwagenkosten bestätigt.

In den Urteilsgründen lehnte es eine Schätzung anhand des Fraunhofer-Mietpreisspiegels ab. Schließlich habe die Fraunhofer-Liste regionale Preisunterschiede nicht ausreichend berücksichtigt, denn die erforderlichen Mietwagenkosten wurden lediglich anhand von zweistelligen Postleitzahlenregionen ermittelt. Von der Einholung eines Sachverständigengutachtens sah das Gericht ebenfalls ab. Für eine konkrete Feststellung der ehemals bestehenden Anmietmöglichkeiten gäbe es nun keine Anknüpfungspunkte…
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