AG Wiesbaden erneut für Schwacke-Liste Aktenzeichen: 91 C 4877/09 (11)

schadenfixbloggerVerfasser des Beitrages:
gelesen: 13714 , heute: 3 , zuletzt: 8. Februar 2012

Das Amtsgericht Wiesbaden kommt in seinem Urteil vom 16.03.2010 – Aktenzeichen: 91 C 4877/09 (11) – zu dem Ergebnis, dass das Gericht im Rahmen von § 287 ZPO seiner Schätzung die sog. Schwacke-Liste Automietpreisspiegel zugrunde legen darf, denn diese stellt eine geeignete Schätzgrundlage dar.

pro schwacke ag wiesbaden

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