AG Stralsund bestätigt für S350: Kein standardisiertes Messverfahren ohne Nachprüfbarkeit

Das AG Kassel hatte im August diesen Jahres (Az.: 386 OWi – 9643 Js 8224/16, ohne Gründe) bereits freigesprochen (wir haben berichtet). Kürzlich hat das AG Mannheim (Az.: 21 OWi 509 Js 35740/15) diese Tendenz für Messgeräte der PoliScan-Familie bestätigt.

Nun hat auch das AG Stralsund in einer lesenswerten Entscheidung und mit einer prägnanten Begründung dem Messverfahren TraffiStar S350 die Eigung als standardisiertes Messverfahren abgesprochen…
Lesen Sie den vollständigen Beitrag auf unserer Homepage inkl. Download des Freispruchs des AG Stralsund sowie der weiteren Urteile.

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