AG Köln: auch bei fiktiver Abrechnung sind die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt anzusetzen

Ersatz der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung
Das Amtsgericht Köln kommt in seinem Urteil vom 09.02.2010 – 262 C 474/08 – zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte auch bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung der Schadensberechnung grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Der Verweis auf eine freie Fachwerkstatt ist auch deswegen unzumutbar, da der Geschädigte aufgrund eines lückenlosen Wartungsheftes darlegen konnte, dass er sein Fahrzeug bisher in einer Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.
Auch die Verbringungskosten, die bei einer Reparatur in einer örtlichen Markenwerkstatt angefallen wären, sind nach Auffassung des Amtsgerichts Köln erstattungsfähig.
AG Köln Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung, PDF-Datei (362 KB)