Absehen vom Fahrverbot bei drohender Kündigung durch den Arbeitgeber

Anlass unserer Tätigkeit:

Unser Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 46 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.

Das Problem:

Nach erfolgtem Einspruch wurde die Messung durch einen Sachverständigen überprüft, der aber die Korrektheit der Messung bestätigte.

Unser Mandant war jedoch auf die Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen angewiesen.

Das Vorgehen:

Die drohende Kündigung bei Erlass eines Fahrverbots wurde unserem Mandanten mit Schreiben seines Arbeitgebers bestätigt und es erfolgte eine entsprechende Einlassung bei Gericht.

Das Ergebnis:

Das Amtsgericht Saarbrücken hat – im Wege des Beschlussverfahrens – so wörtlich „im Hinblick auf die Einlassung vom 17.05.2011 und die beigefügte Arbeitgebererklärung“ gegen Erhöhung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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