Erhöhte Vorsicht beim Verzehr von Eis ………

Über einen recht skurillen Fall hatte das Sozialgericht Berlin zu entscheiden (SG Berlin, Bescheid v. 21.10.2011 – S 98 U 178/10 ).

Ein Arbeitnehmer  hatte die zuständige Berufsgenossenschaft verklagt, da er bei seiner Heimfahrt vom Arbeitsplatz nach Hause mit der S Bahn einen – zumindest seiner Ansicht nach – Arbeitsunfall erlitt. Nach seinem Vortrag hatte er sich ein Eis gekauft, welches er während der Heimfahrt verzehrte und sich dann an einem größeren Eisklumpen verschluckt. Er habe dann sofort einen dumpfen Schmerz verspürt, später sei dann ein Herzinfarkt festgestellt worden. Mit der Klage verlangte der als Unternehmensberater tätige Kläger dann Verletztengeld und Übernahme der Heilbehandlungskosten.

Das SozG wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Nahrungsaufnahme generell nicht versichert sei und zudem der Eisverzehr dem persönlichen Vergnügen dienlich sei und nicht dazu diene sich für die Arbeit zu stärken.

Eine m.E. recht treffende Entscheidung, aber man kann es ja mal versuchen……..

RA Carsten Schulze

FA für Verkehrsrecht

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