Abstand zwischen Verkehrszeichen und Blitzer

Am Kilometer 71,5 auf der Autobahn 10 zwischen Genshagen und AD Nuthetal wird mittels Einheitensensor ES 3.0 die Geschwindigkeit kontrolliert. Die Besonderheit hier besteht unter anderem darin, dass sich der Blitzer lediglich 200 Meter von dem ersten geschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen (120 km/h) entfernt befindet.

Im unserem vorliegenden Fall befuhr der Mandant mit einer Geschwindigkeit von 220 km/h die Autobahn im zunächst unbeschränkten Bereich. Als der Betroffene das Verkehrszeichen wahrnahm, bremste er sein Fahrzeug ab und erreichte eine Geschwindigkeit von 165 km/h in Höhe des Blitzer, wo er schließlich geblitzt wurde. Die Bußgeldstelle erließ sodann nach erfolgter Anhörung einen Bußgeldbescheid, mit welchem neben einer Geldbuße von 160,- € ein Fahrverbot gem. § 25 StVG von einem Monat angeordnet wurde. Gegen diesen Bußgeldbescheid wurde ein Einspruch eingelegt und insbesondere daingehend begründet, dass es dem Betroffenen aufgrund seiner zuvor gefahrenden Geschwindigkeit nicht möglich war, innerhalb von 200 Metern hinter dem Verkehrzeichen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Der Einspruch wurde verworfen.

Das Amtsgericht Zossen entschied zumindest hinsichtlich des Fahrverbotes zu Gunsten des Betroffenen. Es konnte hier von dem Regelfahrverbot abgesehen werden, da der Sachverhalt erhebliche Besonderheiten zu Gunsten des Betroffenen gegenüber dem Normalfall aufwies. Für das Absehen vom Fahrverbot war ein Verstoß von denkbar geringer Bedeutung mit minimalem Handlungsunwert erforderlich.

So lag der Fall hier. Die Messstelle war lediglich 200 Meter von dem Verkehrszeichen entfernt. Laut Auskunft des Messbeamten war bzw. ist dies die einzige Möglichkeit Messungen durchzuführen. Vor dem Hintergrund, dass der Bereich zuvor unbeschränkt war und das Erreichen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nur durch eine Vollbremsung möglich gewesen wäre, war vom Fahrverbot abzusehen; auch wenn die Polizeirichtlinie lediglich einen Abstand von 150 Metern zum Verkehrszeichen fordert.

Da es keine Seltenheit ist, dass Blitzer in unmittelbarer Nähe zum Verkehrszeichen aufgestellt werden, lohnt sich eine Überprüfung der Bußgeldakte bzw. der Messung stets.

      Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch. mehr Infos:

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