Verkehrsrecht Merzig: Überwiegende Haftung beim Überfahren von Parkflächen bei einem Parkplatzunfall (Urteil des Amtsgerichts Merzig vom 12.10.2017)

Das Amtsgericht Merzig hat in dem genannten Urteil entschieden, dass bei einem Parkplatzunfall derjenige die überwiegende Haftung zu tragen hat, der quer über eingezeichnete Parkflächen fährt.

Wörtlich führt das Gericht wie folgt aus:

„Der Beklagte zu 2) hat allerdings gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot aus § 1 Abs. 2 StVO verstoßen. Das   Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme verlangt von einem Verkehrsteilnehmer, dass er sich so verhält, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Obwohl Parkplätze dem ruhenden Verkehr dienen und der Ein- und Ausparkende in der Regel nicht auf den fließenden Verkehr, sondern auf Benutzer des Parkplatzes trifft, weshalb im Grundsatz auf öffentlichen Parkplätzen die gegenseitigen Rücksichtspflichten einander angenähert sind, können auch hier grundsätzlich die strengen Sorgfaltsmaßstäbe, die im fließenden Verkehr gelten, im Rahmen der Pflichtenkonkretisierung aus § 1 Abs. 2 StVO jedenfalls sinngemäß herangezogen werden, sofern sich in einem bestimmten Verkehrsverhalten die besondere Gefährlichkeit gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern niederschlägt (…).

Eine solche Situation war vorliegend gegeben. Die ohnehin auf Parkplätzen zu fordernde erhöhte Aufmerksamkeit und Bereitschaft zur Rücksichtnahme war für den Beklagten zu 2 dadurch gesteigert, dass er seinen PKW quer über die Parkflächen bewegt und hierdurch unter Berücksichtigung der Wertung des § 10 Satz 1 StVO eine besondere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen hat.“

Demgemäß hat das Gericht eine Haftungsverteilung von 75 / 25 angenommen, so dass unser Mandant letztlich nur mit der Betriebsgefahr haftete.

Die Urteilsgründe werden wir zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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