Verkehrsrecht Saarland: der BGH verwirft die Revisionen des Klägers und der Beklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken über die Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten (BGH Urteil vom 26.04.2016, Aktenzeichen: VI ZR 50/15)

In einem aktuellen Urteil des BGH hat dieser die Revisionen gegen ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken über die Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten zurückgewiesen.

Die Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken bemisst die im Haftpflichtfall von der Versicherung des Schädigers zu ersetzenden Sachverständigenkosten zum einen hinsichtlich des Grundhonorars nach der BVSK-Tabelle, zum anderen hinsichtlich der Nebenkosten im Wesentlichen anhand der JVEG-Vergütung.

Siehe zum Urteilsinhalt des LG-Urteils:

Nebenkosten privater Sachverständige

Die hiergegen gerichteten Revisionen hat der BGH nunmehr zurückgewiesen.

Nachfolgend die Urteilsgründe.

BGH Urteil vom 26.04.2016

Da sich die saarländischen Amtsgerichte in aller Regel an der Rechtsprechung der Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken orientieren, ist davon auszugehen, dass auch künftig jedenfalls im Saarland diese Rechtsprechung maßgeblich ist.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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