Strafe / Fahrerflucht – Alkohol als Motiv für die Flucht

In vielen Berichten zur Fahrerflucht ist zu lesen, dass ein besonderes Motiv, sich unerlaubt vom Unfallort zu entfernen, der Alkohol sei. Ein alkoholisierter Fahrer wolle durch die Flucht die Alkoholfahrt verbergen. Als Beleg für diese Behauptung werden dann gerne Statistiken – wie die vom Statistischen Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2013 / 11 Justiz – zitiert.

Dort kann man beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort nachlesen, dass von insgesamt 39.148 verurteilten Fahrerfluchten 5.390 in Trunkenheit begangen wurden. Das entspräche einem Anteil von 13,8%. Daraus nun den Schluss zu ziehen, 13,8% der Fahrerflüchtigen wären Trunkenbolde, wäre ein grober mathematischer Fehler.

Die Statistik des Bundesamtes erfasst nur noch einen kleinen Teil der Fahrerfluchten. Insgesamt werden pro Jahr mehr als 500.000 Unfallfluchten begangen. Diese Zahl entspricht in etwa den bei allen Polizeidienststellen in Deutschland geführten Fällen. Die deutlich größere Dunkelziffer bleibt dabei unberücksichtigt.

Von diesen mehr als 500.000 Fällen schaffen es nur 39.148 bis zum Gericht. In 13,8% dieser Fälle stand der Täter unter dem Einfluss von Alkohol. Ein Blick in die nächste Spalte der Tabelle verrät, dass dem oben erwähnten Rückschluss mit Vorsicht zu begegnen ist. Dort werden nur noch die verurteilten Täter aufgeführt. Die Verfahren, in denen ein Freispruch oder eine Einstellung erfolgte, werden rausgefiltert.

Nach der Statistik des Bundesamtes wurden von den insgesamt 29.426 verurteilten Fahrerfluchten 5.238 in Trunkenheit begangen. Die Quote liegt hier schon bei 17,8%. Es wird deutlich, dass sich die Quote bei jedem Rausfiltern steigert. Und das hat einen guten Grund. Bei Alkohol am Steuer versteht die Justiz keinen Spaß und da gibt es keine Gnade. Mit anderen Worten: Die Verurteilungsquote ist nahe 100% sobald Alkohol mit im Spiel ist.

Das kann man in der Statistik des Bundesamtes sehr gut nachvollziehen. Da werden die Straftaten im Straßenverkehr aufgeteilt nach den einzelnen Strafvorschriften und danach, ob die Tat in oder ohne Trunkenheit begangen wurde. Die Verurteilungsquote bei Trunkenheitstaten liegt konstant und über alle Delikte hinweg bei 97%. Die Verurteilungsquote z.B. einer Unfallflucht ohne Trunkenheit liegt bei gut 72% (von den 39.148 – gut 460.000 Verfahren wurden schon vorher eingestellt).

Die Statistik erfasst nur die Gerichtsverfahren. Ein ähnliches Bild wird es aber auch schon vorher bei den Staatsanwaltschaften geben. Die werden bei Taten ohne Alkohol eher bereit sein, ein Verfahren einzustellen. Mit Alkohol sieht es dagegen düster aus.

Ein weiterer Punkt wäre zu berücksichtigen. Eine Aussage über Unfallflucht mit oder ohne Alkohol lässt sich denklogisch nur machen, wenn der Fall von der Polizei innerhalb kürzester Zeit aufgeklärt wurde. In der normalen Statistik scheiden fast 57% der Fälle aus, weil die Taten von der Polizei nicht ausreichend aufgeklärt werden können. Daher werden von den gut 500.000 Fahrerfluchten fast 280.000 Fälle nicht aufgeklärt und eingestellt. Bei Alkoholtaten sieht die Aufklärungsquote sicher sehr viel besser aus, da die Täter in ihren Fähigkeiten eingeschränkt sind und für die Polizei zahlreiche Spuren hinterlassen.

In Berlin hat der Polizeipräsident für das Jahr 2012 bei 1.560 Unfällen von insgesamt 130.782 Unfällen eine Alkoholeinwirkung als Unfallursache ausgemacht. Der ADAC nennt für das gleiche Jahr für ganz Deutschland 39.757 Unfälle mit Alkohol bei insgesamt 2.401.843 Unfällen. Selbst bei einer Fahrerfluchtquote von knapp 20% kommt man auf ca. 8.000 Fälle mit Alkohol. Diese Anzahl reicht aus, um bei der geringen Einstellungsbereitschaft zu gut 5.000 Verurteilungen zu gelangen.

Von den Fahrerfluchten ohne Alkohol werden die meisten Verfahren eingestellt. Bei denen mit Alkohol werden die Täter in der Regel verurteilt. Die Trunkenheitsfahrt ist damit kein besonderes Motiv für eine Fahrerflucht. Sie wird nur härter und öfter bestraft. Es lässt sich aus der Statistik gerade nicht ableiten, dass der Anteil der Fahrerflüchtigen „in Trunkenheit“ über dem normalen Maß von bis zu 2% aller Fälle liegt.

Weitere Informationen: Buch zum Thema Fahrerflucht