Strafe / Fahrerflucht – Wer soll bestraft werden?

Jedes Jahr gibt es in Deutschland mehr als 500.000 polizeilich registrierte Fahrerfluchten. Anhand von Auswertungen des Statistischen Bundesamtes und des Polizeipräsidenten in Berlin lassen sich allgemeine Aussagen zum Verlauf dieser Fälle machen. Ich kombiniere hier die Daten aus folgenden Publikationen:

– Der Polizeipräsident in Berlin / Verkehrssicherheitslage 2013 Berlin / Zahlen – Daten – Fakten
– Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2013 / 11 Justiz
– Statistisches Bundesamt, Verkehrsunfälle – Fachserie 8 Reihe 7 – Mai 2014

Insgesamt gab es im Jahr 2012 in Deutschland 2.401.843 polizeilich erfasste Unfälle. In Berlin gab es 130.782 polizeilich erfasste Unfälle und davon 28.457 Fahrerfluchten (= 21,76%). Die Polizei in Berlin konnte in 42,57% der Fahrerflucht-Fälle einen Täter ermitteln. Das waren also 12.114 aufgeklärte Unfallfluchten. Auf Deutschland hochgerechnet ergibt das 522.620 polizeilich registrierte Fahrerfluchten und 222.479 ermittelte Täter.

Verurteilt wegen Unfallflucht wurden im Jahre 2012 insgesamt 31.031 Personen. Das sind 13,95% der ermittelten Täter oder 5,94% aller Fahrerflüchtigen. Alle anderen Fälle wurden eingestellt.

Ich nehme an, dass sich die Gruppe aller Fahrerflüchtigen von der Gruppe der ermittelten Täter in der Schwere der Schuld nicht wesentlich unterscheiden wird. In beiden Gruppen wird es den selben Prozentsatz von wirklich üblen Straftätern und den ganz normalen Menschen geben. Daraus kann man unschwer ableiten:

Bestraft werden sollen die schlimmsten 15% der Fahrerflüchtigen.

Die anderen 85% verdienen offensichtlich eine Einstellung des Verfahrens. In vielen Fällen wird dafür eine Geldauflage zu zahlen sein.

Wenn Sie sich gerade selbst als „Täter“ mit dem Thema Fahrerflucht beschäftigen, beantworten Sie folgende Frage:
Gehören Sie zu den 85% oder eher zu den 15% der Täter?

Im ersten Fall stehen die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens recht gut, selbst wenn Sie als Täter von der Polizei gefunden wurden. Falls Sie eher zu den 15% zählen, sollten Sie möglichst früh einen Rechtsanwalt beauftragen. Sie haben eine Chance von gut 57%, nicht als Täter ermittelt zu werden. Um diese optimal zu nutzen, brauchen Sie einen Rechtsanwalt.

Leider lässt sich eine genaue Grenze zwischen diesen beiden Gruppen nicht definieren. In den meisten Fällen werden die Täter der Fahrerfluchten, die auch von den Medien aufgegriffen werden, eher zu den 15% zählen. Das sind in erster Linie Unfälle mit verletzten oder getöteten Menschen und Unfälle mit sehr großem Sachschaden.

In Berlin wurden im Jahre 2012 in 6,44% der Fahrerfluchten Menschen verletzt (einer getötet). Das ist sicher in jedem einzelnen Fall schlimm. Wenn man aber bedenkt, dass bei 12,92% aller Unfälle Menschen verletzt werden, so scheint die Verletzung eines Menschen in der Hälfte der Fälle eine Flucht zu verhindern. Um so härter wird man wohl diejenigen bestrafen, die trotzdem fliehen und später erwischt werden.

Weitere Informationen: Buch zum Thema Unfallflucht