Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 7140 , heute: 10 , zuletzt: 7. September 2010
Der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Eckhard Zinke hat mehr Transparenz für die Flensburger Verkehrssünderkartei gefordert. Dies betrifft schließlich sehr viele Autofahrer, da allein im letzten Jahr 470.000 Autofahrer in Deutschland ihren Führerschein abgeben mußten. Doch nicht immer ist es einfach herauszufinden, wei hoch der eigenen “Kontostand eigentlich ist. Selbst KBA-Präsident Ekhard Zinke hält das System für schwer durchschaubar.
Bisher verfällt ein gesammelter Punkt nicht, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit ein neuer dazukommt. “Das ist intransparent”, sagte Zinke. Für einen Verkehrssünder sei schwierig nachzuvollziehen, wie viele Punkte er hat. Der Vorschlag des KBA: Die Zeit, bis ein Punkt verfällt, wird verlängert, dafür sind sie nach nach drei, sechs oder zwölf Jahren – je nach Verstoß – definitiv weg. “Das sind erste Gedanken auf Arbeitsebene”, betonte Zinke. Über die Punktereform muss die Bundesregierung beraten und entscheiden.
Den kompletten Jahresbericht des KBA finden Sie hier.
Wir sind mal gespannt was aus den Vorschlägen wird.
Wenn Sie schonmal vorab Ihren Punktestand abfragen möchten, können Sie dies hier tun.
Wenn Sie einen Blick auf den aktuellen Bußgeldkatalog werfen wollen klicken Sie einfach hier.
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 10143 , heute: 9 , zuletzt: 7. September 2010
Ein Betroffener wendete sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts mit dem gegen ihn wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 44 km/h eine Geldbuße von 250,00 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden ist. Er hat den Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht.
Beweisverwertungsverbot bei Tempokontrolle durch Nichtbeamten?
Der Betroffene war der Auffassung, dass das Ergebnis der durch einen Angestellten des Landkreises durchgeführten Geschwindigkeitsmessung nicht verwertbar war, weil dieser in einem privatrechtlichen Angestelltenverhältnis zum Landkreis stehe. Es könne nicht sein, dass Verkehrsüberwachungsaufgaben an Privatpersonen übertragen werden. Hoheitliche Aufgaben dürften gemäß Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz vielmehr lediglich durch Beamte wahrgenommen werden.
Das OLG Oldenburg (OLG) mit Beschluss vom 11.03.2009 (Az.: 2 SsBs 42/09) ist dieser Ansicht nicht gefolgt.
Es sei anerkannt, dass sogar eine Beleihung Privater unter dem Blickwinkel des Art. 33 Abs. 4 Grundgesetz unter gewissen Voraussetzungen durchaus als zulässig angesehen werden kann. Das OLG meint, dass gegen eine Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen durch Angestellte angesichts des infolge fehlender wirtschaftlicher Interessen deutlich geringeren Gefährdungspotentials für die subjektiven Rechte der Bürger keine durchgreifenden Bedenken bestehen. Insoweit stelle sich das Ziel der personellen Entlastung der für diese Aufgabe überqualifizierten Vollzugspolizei im Zuge einer Verhältnismäßigkeitsprüfung grundsätzlich als ausreichend dar.
Die Entscheidung zeigt, dass bei Verkehrsordnungswidrigkeiten auch die Einhaltung der Verfahrensvorschriften durch einen verkehrsrechtlich versierten Anwalt überprüft werden muss.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6667 , heute: 2 , zuletzt: 7. September 2010
Daimler verstößt gegen Datenschutz
Daimler verstößt mit seinen Gesundheitstests bei der Einstellung neuer Mitarbeiter gegen den Datenschutz. Ein Bußgeld muss der Autobauer aber nicht bezahlen. Das Unternehmen sei aufgefordert worden, die Untersuchungen zu verändern, teilte die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich am Montag in Stuttgart mit. Vor allem Blut- und Urinuntersuchungen dürften nur gemacht werden, um Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 10033 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
Im zu entscheidenen Fall wurde aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,65 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt.
Parallel erfolgte ein Freispruch im Strafverfahren vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt, da das fachärztliche Gutachten nicht ausschließen konnte, dass der Täter bei der Trunkenheitsfahrt schuldunfähig war.
Ist die Fahrerlaubnisbehörde an die Entscheidung des Strafgerichts im Hinblick auf die Beurteilung der Schuldfrage gebunden?
Die Entscheidung des Strafgerichts hat für das behördliche Entziehungsverfahren keine Bedeutung; so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) mit Beschluss vom 17.04.2009 (Az.: 10 S 605/09). D.h. die Anordnung der MPU bleibt bestehen.
Zur Begründung ist folgendes zu sagen: Die Entziehung der Fahrerlaubnis dient der Abwehr von Gefahren, die aus der Teilnahme von Fahrungeeigneten am Straßenverkehr als Führer eines Kraftfahrzeugs resultieren. Gefahrenabwehrmaßnahmen sind aber wie allgemein im Polizeirecht verschuldensunabhängig zulässig, sodass es auf die strafrechtliche Beurteilung der Schuldfähigkeit nicht ankommt.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6719 , heute: 7 , zuletzt: 7. September 2010
Kollege Hoenig aus Berlin hat eine wahrhaft “rasante” Geschäftsidee für Rechtsanwälte auf seiner Homepage dargestellt:
“im westfälischen Wanne hat sich ein Kollege gleichzeitig als Rechtsanwalt und als Taxifahrer selbständig gemacht…”
Wenn man allerdings während der Fahrt Beratungen durchführt, sollte man die einfach gelagerte Fälle wählen. Bei komplizierteren Sachverhalten empfiehlt es sich auf einen Parkplatz zu fahren. Wäre noch interessant, ob man das Taxameter mit dem dem RVG synchronisieren kann.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 9167 , heute: 6 , zuletzt: 7. September 2010
Ersatz der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung
Das Amtsgericht Köln kommt in seinem Urteil vom 09.02.2010 – 262 C 474/08 – zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte auch bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung der Schadensberechnung grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Der Verweis auf eine freie Fachwerkstatt ist auch deswegen unzumutbar, da der Geschädigte aufgrund eines lückenlosen Wartungsheftes darlegen konnte, dass er sein Fahrzeug bisher in einer Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.
Auch die Verbringungskosten, die bei einer Reparatur in einer örtlichen Markenwerkstatt angefallen wären, sind nach Auffassung des Amtsgerichts Köln erstattungsfähig. AG Köln Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung, PDF-Datei (362 KB)
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 10120 , heute: 11 , zuletzt: 7. September 2010
Keine Bindung der Zivilgerichte an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht
Das Amtsgericht Charlottenburg hat durch Urteil vom 03.03.2010 – Geschäftsnummer: 207 C 463/09 – entschieden, dass das Zivilgericht an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht nicht gebunden ist. Maßgeblich ist insoweit allein das vertragliche Verhältnis zwischen dem beklagten Rechtsanwalt und dessen Mandanten bzw. der klagenden Rechtsschutzversicherung und dem Mandanten, nicht jedoch die Beurteilung der Kostenhöhe durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht. Nach Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg ist für das Bußgeldverfahren die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs analog anwendbar, nach der die Rechtsschutzversicherung den Differenzbetrag zahlen muss, wenn ein Verteidiger von seinem Mandanten, für den er einen Freispruch erzielt hat, innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens eine höhere Vergütung verlangen kann, als im Verfahren nach § 464b StPO gegenüber der erstattungspflichtigen Staatskasse festgesetzt worden ist. Der Anwalt muss seine Erwägungen, welche Kriterien er seinem Bestimmungs- und Ermessensausübungsrecht nach § 14 RVG zugrunde gelegt hat, in dem Gebührenprozess substantiiert vortragen. Nach Auffassung des Amtsgerichts Charlottenburg kann bei Verkehrsverstößen, die mit eintragungspflichtigem Bußgeld bedroht sind, nicht generell von Durchschnittlichkeit ausgegangen werden. Es ist vielmehr eine Differenzierung nach den individuellen Umständen – Höhe des Bußgeldes und Einkommen, drohendes Fahrverbot, Angewiesenheit auf das Fahrzeug, inwieweit ist der Betroffene bereits in Flensburg vorbelastet – zu treffen. Download hier: AG Charlottenburg, PDF-Datei (337 KB)
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 7254 , heute: 9 , zuletzt: 7. September 2010
RA Dr. Michael Burmann und RA Dr. Rainer Heß referieren bei der Frühjahrstagung der AG Verkehrsrecht am 24. April 2010 in Mainz
RA Dr. Michael Burmann und RA Dr. Rainer Heß werden am Samstag, dem 24. April 2010 von 15.30 bis 17.00 Uhr zum Thema „Quotenbildung nach VVG“ referieren. Außerdem werden am 24. April 2010 der VorsRiBGH Wolfgang Ball, die RiBGH Angela Diederichsen und die VorsRiBGH Dr. Ingeborg Tepperwien zur “Rechtsprechung des BGH in Verkehrssachen im Jahre 2009″ vortragen.
Eröffnet wird die diesjährige Frühjahrstagung mit der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, die am Freitag, dem 23. April 2010 um 18.00 Uhr, im FAVORITE Parkhotel in Mainz stattfindet. Hieran schließt sich der traditionelle Begrüßungsabend im “Heiliggeist” ab 20.00 Uhr an (Selbstzahler).
Am Sonntag, dem 25. April 2010, lädt die Arbeitsgemeinschaft zur festlichen Verleihung des Richard-Spiegel-Preises an Frau Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des BGH a.D., ein. Die Laudatio wird Herr Kay Nehm, Generalbundesanwalt a.D., halten. Im Anschluss findet ein festliches Essen statt. Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und für Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft 300 €, für Nichtmitglieder 350 €. Nähere Einzelheiten sowie eine Onlineanmeldung finden Sie hier
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 7657 , heute: 11 , zuletzt: 7. September 2010
Seminare April/Mai 2010
27.03.2010, Berlin Verteidigung in der Hauptverhandlung im Hinblick auf Revision und Rechtsbeschwerde
Referent: Prof. Dr. Friedrich Dencker, Institut für Kriminalwissenschaften, Universität Münster
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Berlin
17.04.2010, Erfurt Haftung aus Verkehrsunfällen mit mehreren Beteiligten
Referent: Rechtsanwalt Hermann Lemcke, Vors. RiOLG a.D., Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt
05.05.2010, Hagen Unfallmedizin für Anwälte
Referent: Dr. med. Raymond Best, Universitätsklinikum Tübingen
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner, Hagen
08.05.2010, Neuss Fahrplan zur (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis – juristische und therapeutische Ansätze
Referenten: Rechtsanwältin Ulrike Dronkovic, Köln; Dipl.-Päd. Gabriele Hanelt, Köln
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak, Aachen
08.05.2010, Neubrandenburg Prozesstaktik im Verkehrsrecht
Referenten: Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner, LL.M., Hagen; Rechtsanwalt Dr. Rainer Heß, LL.M., Bochum
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Juliane Eifler, Neubrandenburg
08.05.2010, Dresden Verkehrsunfallflucht und Nötigung im Straßenverkehr
Referent: Rechtsanwalt Michael Bücken, Köln
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden
08.05.2010, Oldenburg Verteidigung in der Hauptverhandlung im Hinblick auf Revision und Rechtsbeschwerde
Referent: Prof. Dr. Friedrich Dencker, Universität Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann III, Oldenburg (Kennen Sie schon die Hillmann Rezepte?)
08.05.2010, Hannover Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Referent: Rechtsanwalt Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg/Saar
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Langenhagen
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 9722 , heute: 10 , zuletzt: 7. September 2010
1,8 Geschäftsgebühr bei einer Verkehrsunfallabwicklung aufgrund zögerlichen Regulierungsverhaltens des Haftpflichtversicherers gerechtfertigt
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gießen – Aktenzeichen: 45 C 395/09 – kann der Anwalt eine 1,8fache Geschäftsgebühr auch dann in Ansatz bringen, wenn die Bedeutung und die Schwierigkeit der Angelegenheit nicht überdurchschnittlich waren, jedoch aufgrund des zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten ein überdurchschnittlicher Arbeitsaufwand anfiel. Download hier: AG Giessen45 C 395/09 (621 KB)
Verfasser des Beitrages: Ralf Zosel
gelesen: 4791 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
Aus Leipzig meldet sich e.Consult-Vorstand Dominik Bach mit Impressionen vom 3. Messekongress “Schaden- und Leistungsmanagement”, der heute zu Ende geht, im e.Consult-Blog.
Darin geht er auf den Vortrag von Herbert Lang, Abteilungsleiter Schaden der Allianz AG, zum Thema “Aktives-REHA Management aus der Sicht eines Großversicherers” ein. Beim REHA-Management überlässt der Versicherer dem Geschädigten nicht einfach nur Geld, sondern kümmert sich um die Rehabilitation des Geschädigten.
Mehr dazu und was Jörg Kachelmann auf der Messe zu suchen hat lesen Sie im e.Consult-Blog.
Verfasser des Beitrages: Rechtsanwalt Jörg Bister
gelesen: 6070 , heute: 5 , zuletzt: 7. September 2010
Aufgrund des immer dichter werdenden Verkehrs „kracht” es auf deutschen Strassen täglich zu Haufe. Im Schnitt ist jeder Autofahrer alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt.
Die Abwicklung von Unfällen und die Regulierung von Unfallschäden ist in den seltensten Fällen eine ganz klare Angelegenheit. Schuld oder nicht Schuld, das ist – nicht nur im Nachhinein – immer die zentrale und oft streitige Frage, an der sich nicht selten schon so mancher Streit entzündet hat.
War die Verkehrssituation und Verschuldensfrage vor Ort zumeist noch eindeutig und hat möglicherweise sogar einer der Beteiligten die Verantwortlichkeit auf sich genommen, so kann diese Betrachtung und Beurteilung der Situation am nächsten Tag (evtl. nach Rücksprache mit dem Partner, Freunden, Bekannten und/oder der eigenen Versicherung) oft schon ganz anders ausfallen.
Hinzu kommt, dass das was für Sie (menschlich) völlig eindeutig und logisch erscheint, juristisch viel komplizierter und verzwickter sein kann. Problematisch wird es nach einem Unfall häufig bei der Schadensregulierung und der damit verbundenen Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung.
Wenn Sie den Versuch unternehmen, Ihre Ansprüche gegenüber der Gegenseite „auf eigene Faust” durchzusetzen, werden sie am Ende eines endlosen und zermürbenden Papierkrieges oft feststellen, dass die gegnerische Versicherung eine Regulierung des Schadens gänzlich ablehnt oder sie nicht willens ist, den vollen Betrag zu zahlen, der Ihnen zur vollständigen Deckung Ihres Schadens rechtmäßig zustünde.
Bei der Abwicklung helfen wir Ihnen gerne: ob es die erste Beratung hinsichtlich der Beauftragung eines Gutachters, des Erstellens eines Kostenvoranschlages, der Anmietung eines Ersatzwagens oder die weitere Abwicklung mit der eigenen Haftpflicht-/ Kaskoversicherung oder die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung ist.
Wir sind Ihr kompetenter Berater in allen Rechtsfragen rund um den Unfall. Wir treten für Ihre Interessen ein und vertreten Sie persönlich im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Auch wenn Sie meinen, dass alles klar sei, sollten Sie auf unseren Rat nicht verzichten. Wir kennen uns bestens aus im Verkehrsrecht und wissen, welche Ansprüche (z. B. Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Haushaltsführungsschaden) wir für Sie wie geltend machen können oder ob gegebenenfalls einen Mitschuld Ihrerseits Ihre Ansprüche eventuell einschränkt. Die gegnerische Versicherung oder Ihre Werkstatt wird und kann Sie nicht voll umfänglich aufklären.
Wir sorgen für eine schnellstmögliche und nervensparende Abwicklung Ihres Schadensfalles, denn wir lassen uns von keiner Partei hinhalten.
Abschließend sollten Sie sich noch folgendes klar machen:
Die Interessen der gegnerischen Versicherung sind den Ihren völlig entgegengesetzt. Wo Sie Ihr Geld erhalten möchten, wollen die Versicherungen Ihr Geld nicht ausgeben.
Sofern Sie die Regulierung Ihres Schadens selbst in die Hand nehmen wollen, müssen Sie sich darüber im klaren sein, dass Sie sich auf einen Wettstreit mit einem absoluten Vollprofi einlassen, dessen Mitarbeiter sich tagein, tagaus mit nichts anderem beschäftigen, als mit der Regulierung von Verkehrsunfällen.
Bei diesem Kräfteverhältnis können Sie eigentlich nur unterlegen sein und in großen Teilen verlieren. Sie treten gegen einen Gegner in den Ring, der mit allen Wassern gewaschen ist und über die Kondition verfügt, den Kampf mit Ihnen über sehr viele Runden zu führen.
Als Amateur sollten Sie sich eben niemals einen Schwergewichtsweltmeister als Gegner aussuchen. Man lässt sich ja auch nicht von demjenigen Verarzten, der einem gerade ein “blaues Auge” geschlagen hat, oder was meinen Sie?
Verzichten Sie daher nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Hinweis: Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.
Unsere Öffnungszeiten: Mo. – Do. von 08:00 – 17:30 Uhr sowie Fr. von 08:00 – 15:00 Uhr unter: Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung möglich.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei im Herzen der Ruhrmetropole Essen bietet Ihren Mandanten – auch überregional – umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Straßenverkehrs, Arbeitsrechts, Mietrechts, Vertragsrechts, Pferdesportrechts und in Inkassoangelegenheiten.
Kompetent, schnell und zuverlässig betreuen wir unsere Mandanten rund um Ihre geschäftlichen und/oder privaten Aktivitäten.
Ausführliche Informationen zu unserem Angebot finden Sie auf unserer Internetseite:
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 3477 , heute: 4 , zuletzt: 7. September 2010
Rechtsirrtümer haben die Menschheit schon immer beschäftigt. Gerade als juristischer Laie versteht man oft nur “Bahnhof” und verliert im Paragraphendschungel leicht den Überblick. Fragt man einen Juristen oder einen angehenden Juristen “Habe ich Recht?”, bekommt man keine Antwort der Form “Ja/Nein”. Oft wird man hören “grundsätzlich” ist das so und so aber “es kommt auf den Einzelfall an”. Für den juristischen Laien ist diese Situation fast unerträglich. Irgendwann weiß er bei allen Relativierungen nicht mehr wo ihm der Kopf steht.
Rechtsirrtümer sind vor allem im Verkehrsrecht weit verbreitet. Wir räumen in Zukunft beispielsweise mit folgenden Rechtsirrtümern auf:
Fußgänger dürfen Parklücken freihalten!
Auf Autobahnen gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h!
Mein Auto darf ich im Stand warmlaufen lassen!
TÜV und AU darf man 2 Monate überziehen!……………………
Dies ist nur eine kleine Auswahl von Rechtsirrtümern, die wir in Zukunft regelmäßig aufklären wollen. Und alle juristischen Laien können sich freuen. Es werden nicht nur die häufigsten Rechtsirrtümer, die auch Sie bestimmt schon beschäftigt haben, aufgeklärt, die Erklärungen sind auch noch zu 100% verständlich.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 8291 , heute: 5 , zuletzt: 7. September 2010
Bußgeldhilfe einfach online melden
Schadenfix.de – das Verkehrsportal des Deutschen Anwaltvereins in Zusammenarbeit mit der Saarbrücker e.Consult- bietet nun auch die Möglichkeit Bußgeldprobleme an Verkehrsexperten zu melden. Die Meldung funktioniert ganz einfach. Einfach im schadenfix.de Suchmaske den eigenen Stadtnamen eingeben, dann erhält man eine Auswahl von Verkehrsanwälten und kann über den Button “Bußgeldhilfe” die Anfrage starten. Wenn man den Bußgeldbescheid elektronisch hat- zum Beispiel eingescannt als PDF Dokument- kann man diesen sogar anhängen.
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 7307 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Klärung eines Rechtsstreits ist Vertrauenssache. Doch welcher Anwalt/welche Anwältin sollte man mit den rechtlichen Fragen betrauen? Welcher ist der beste Anwalt? Welche Entscheidungskriterien können herangezogen werden? Eine Entscheidungshilfe ist und bleibt laut der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Finanztest der Fachanwaltstitel:
Der beste Hinweis auf Sachkunde ist der Titel ” Fachanwalt “
Der Fachanwaltstitel stellt heraus, dass der Anwalt/die Anwältin auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Um diesen Titel zu erwerben, muss der Anwalt/die Anwältin gem. §2 und §3 FAO 120 Stunden Fortbildung absolvieren, Prüfungen vor der Anwaltskammer ablegen und je nach Rechtsgebiet eine gewisse Anzahl von behandelten Fällen und gerichtlichen Verfahren (vgl. §5 FAO) nachweisen.
Für welche rechtlichen Fragen welcher Fachanwalt der richtige ist, hat Finanztest zusammengestellt.
Auf schadenfix.de finden Sie beispielsweise Fachanwälte für Verkehrsrecht.
Und demnächst (Mitte Mai) finden Sie auf scheidungsfix.de Fachanwälte für Familienrecht.
Als Zeichen für eine gute Büroorganisation wertet die Zeitschrift Finanztest Iso-Zertifizierungen von TÜV oder Dekra.
Mit diesen Qualtitätssiegeln und -standards, wobei der Fachanwaltstitel hervorzuheben ist, werden dem Mandanten meines erachtens wichtige Entscheidungshilfen an die Hand gegeben.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6547 , heute: 4 , zuletzt: 7. September 2010
In Berlin und Umgebung geben die Frauen richtig Gas. Wie wir schon berichteten sind die brandenburger Frauen die besten Autofahrerinnen der Republik. Nun bekommen Sie such noch ein reines Frauen-Autohaus. Das Motto des Frauen-Autohaus in Berlin Henningsdorf lautet: „Hier werden Sie nicht belächelt – sondern wir lächeln Ihnen entgegen.“ Na das klingt doch schonmal prima und tatsächlich zeigt ein Blick auf die Homepage des Seat Autohauses “Senorita Maria” das die komplette Belegschaft aus Frauen besteht.
Die Belegschaft der Senorita Maria
Dennoch setzt man in Henningsdorf nicht auf Sex-Appeal sondern ausschließlich auf Professionalität. Die Geschäftsführerrin, die 24 Jahre alte Betriebswirtin Maria Erkner, meint: Das SEAT- Autohaus „Señorita Maria“ hebt sich bewusst durch Kunden- und Mitarbeiterorientierung von der männlichen Autobranche ab. So stehen bei uns
Frauenorientiertheit
Seriosität und Professionalität
Gleichberechtigung
Verständnis
Zusammenhalt
im Vordergrund.
Schadenfix.de freut sich über Gründungen auch in wirtschaftlich schweren Zeiten und wünscht dem Unternehmen eine erfolgreiche Zukunft.
e.Consult hat sich in den vergangenen zehn Jahren stetig weiterentwickelt. Mit der „fix-Reihe“ (schadenfix.de, führerscheinfix.de, scheidungsfix.de) wurden neue Akquise-Instrumente für Anwälte geschaffen. Jetzt konnte mit Ralf Zosel ein renommierter Rechtsinformatiker und Experte für Online-Marketing gewonnen werden.
Ralf Zosel ist Volljurist und beschäftigt sich seit mehr als acht Jahren beruflich mit dem Internet – zunächst bei juris im Online-Marketing sowie der Online-Redaktion und in den letzten Jahren beim Verlag C.H.Beck, wo er die beck-community und das Beck-Blog aufbaute.
Daneben betreibt er das JuraWiki und ist Mitbegründer des Rechtsinformatik-Weblogs LAWgical. Unter http://ralfzosel.de bloggt er unter anderem zum Thema Mandantengewinnung per Internet.
Seit März verstärkt Ralf Zosel das Team von e.Consult und treibt das Thema Web 2.0 voran. Dabei geht es darum, die Nutzer noch stärker einzubeziehen und die Möglichkeiten des Internets auszuschöpfen.
So wird beispielsweise die neue Plattform scheidungsfix.de konsequent auf den Dialog zwischen den Ratsuchenden und den beteiligten Anwälten ausgerichtet. Das bietet den Anwälten die Möglichkeit, aktiv an der Mandantengewinnung mitzuwirken und Einfluss zu nehmen.
Mit Ihren Fragen und Anregungen können Sie sich gerne direkt an Ralf Zosel wenden: Tel. 0681 9 50 82 80, E-Mail zosel@e-consult.de.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6572 , heute: 4 , zuletzt: 7. September 2010
Alle Labore, die im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) Alkohol- und Drogenscreenings durchführen, müssen seit Jahresbeginn die neuen Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erfüllen. Diese wurden bereits am 1. Juli 2009 veröffentlicht und sind nun mit dem Ende der Übergangsfrist für alle Labore bindend. Diese müssen für jede getestete Substanz und jedes angewendete Nachweisverfahren nach DIN ISO/IEC 17025 für forensische Toxikologie akkreditiert sein.
Verfasser des Beitrages: Ralf Zosel
gelesen: 5842 , heute: 5 , zuletzt: 7. September 2010
Der 3. Deutschen Autorechtstag (siehe hierzu schon Schadenfixblog vom 15.02.10) ist zu Ende. Mehr als 130 Teilnehmer haben sich zwei Tage lang in Königswinter zu aktuellen verkehrsrechtlichen Fragen ausgetauscht.
Dominik Bach, Vorstand der e.Consult, zieht sein ganz persönliches Fazit im nagelneuen e.Consult-Blog. In seinem Beitrag geht er auch auf die neue RA-MICRO Schnittstelle zum Schadenmanager / AMADE ein. Lesen Sie hier.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 7623 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
Im Rahmen der gestrigen Mitgliederversammlung des Verbandes Deutscher Opel- und Chevrolet-Händler (VDOH) in Darmstadt wurde es amtlich: Die HUK-Coburg Versicherungsgruppe und die Adam Opel GmbH haben aktuell eine Vereinbarung zur elektronischen Unfallschadenabwicklung getroffen. Das seitens der HUK-Coburg als eClaim bezeichnete Konzept setzt auf den bereits am Markt eingeführten Fairplay-Spielregeln auf und steht für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung von Unfallschäden. Das Verfahren wird zurzeit in einer Pilotphase mit ausgewählten Betrieben getestet und soll im dritten Quartal 2010 bundesweit eingesetzt werden.
Die Vereinbarung mit den Opel Service Partnern zielt auf eine schnelle und unbürokratische Schadenabwicklung zum Vorteil der gemeinsamen Kunden. Die Kommunikation zwischen den Opel-Vertragswerkstätten und der HUK-Coburg erfolgt dabei, wie es der Name eClaim ausdrücken soll, auf elektronischem Weg. “Dies umfasst den elektronischen Versand der Kalkulation sowie die zügige und verbindliche Rückmeldung der HUK-Coburg in Form einer Reparaturkostenübernahme. Zusätzlich zahlt die HUK-Coburg einen Reparaturkostenvorschuss auf Basis des Kostenvorschlags zur Sicherung der Liquidität der Betriebe”, heißt es dazu offiziell vom Versicherer.
Bekannte Prozesse und Regeln
Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stehen die gemeinsamen Kunden der Opel Service Partner und der HUK-Coburg, die keinen Vertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen haben. Ziel: Durch schlanke Prozesse schnellerer Reparaturbeginn und damit auch schnellere Fahrzeugrückgabe an den Kunden. Eine “hochwertige Reparatur nach Herstellervorgaben unter Einsatz moderner Reparaturtechnik und die ausschließliche Verwendung von Originalteilen” sind elementare und mit vereinbarte Bestandteile des Modells.
“Klare Spielregeln und effiziente Prozesse sichern den Betrieben eine reibungslose Abwicklung und den schnellen Rechnungsausgleich”, so der Versicherer in seiner Erklärung weiter. Darüber hinaus biete die standardisierte Unfallschadenregulierung Einsparpotenziale bei den Verwaltungskosten sowohl auf Seiten des Versicherers als auch bei den teilnehmenden Fabrikatswerkstätten.
Der Verband deutscher Opel- und Chevrolet-Händler (VDOH) war im Schulterschluss mit den Vertretern der Adam Opel GmbH und der Opel Händler Vermiet GmbH (Opel Rent) maßgeblich am Zustandekommen der Vereinbarung beteiligt und durch Frank Mund, Sprecher des Arbeitsausschusses Service des VDOH, in den Gesprächen vertreten. Mund sieht in dieser Zusammenarbeit eine wichtige Unterstützung für die Opel Service Partner, um die Unfallinstandsetzung als strategisches Geschäftsfeld des Handels weiter zu entwickeln und kundenorientiert zu gestalten. Die Zusammenarbeit mit der HUK-Coburg bezeichnet Wolfram Knobling, Direktor Aftersales der Adam Opel GmbH, als weiteren “Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen Opel und der Versicherungswirtschaft”. Wesentlich für den Erfolg einer solchen Vereinbarung, so Knobling, sei dabei eine gut funktionierende Händler-Hersteller-Beziehung.
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 9591 , heute: 5 , zuletzt: 7. September 2010
Laut einem Bericht von Autobild.de sind viele Verkehrsschilder ungültig. Dies ist auf eine Gesetzeslücke der StVO zurückzuführen. Als am 01.09.09 neue Schilder freigegeben wurden, hatte man daran gedacht, dass in einer Übergangsphase die alten Schilder weiter bestehen bleiben, solange sie noch nicht durch die neuen Verkehrsschilder ersetzt wurden. Bei vielen tausend Schildern ist dies auch notwendig. Dummerweise wurde die Regelung über die Übergangsphase aus der StVO entfernt. Folge ist, dass sich nun viele ungültige Verkehrsschilder auf deutschen Straßen befinden.
Als Beispiel hier das absolute Halteverbot!
Quelle: www.autobild.de
Sind die ungültigen bzw. alten Verkehrsschilder wirkungslos?
Müssen diese alten Verkehrsschilder nicht mehr berücksichtigt werden?
Es wäre ein Traum für alle Autofahrer bzw. Anwohnern und Shoppingwütigen, die jeden Tag verzweifelt Parkplätze in der Stadt suchen und sich durch einen Schilderdschungel wühlen müssen. Man müsste nur noch darauf achten, ob es sich um ein altes Schild handelt und könnte einfach parken, ohne dass eine Strafe droht.
Neben dem absoluten Halteverbot finden sich bei Autobild weitere Beispielbilder!
Doch ist das oben beschriebene Szenario nur ein Wunschszenario? Laut StVO müssen – streng genommen – viele alte Verkehrszeichen jetzt nicht mehr beachtet werden. Das Bundesverkehrsministerium hat auf Rückfrage von Autobild die Ungültigkeit der alten Verkehrsschilder bestätigt. Es hat allerdings darauf hingewiesen, dass die alten Schilder so lange gelten, bis sie durch die neuen Schilder ausgetauscht sind.
Doch ist dies wirklich so?
Welche Chancen ergeben sich für gestrafte Verkehrsteilnehmer?
Wird bei den Gerichten eine Klagewelle drohen, weil beispielsweise Verkehrsünder ihr Bußgeld nicht bezahlen und sich auf die Ungültigkeit der alten Schilder berufen?
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 4791 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
Sie wurden bei einem Unfall geschädigt? Wir holen mehr für Sie raus! Ein Verkehrsanwalt kann Ihre Interessen am besten vertreten und sorgt dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Wir konzentrieren uns auf Ihre Interessen! Nehmen Sie Kontakt mit einem Verkehrsanwalt auf!
Einfach hier klicken und Autounfall kostenlos melden.
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 4596 , heute: 4 , zuletzt: 7. September 2010
Wer trotz hochgradiger Sehbehinderung Auto fährt, riskiert den Verlust seines Behindertenausweises wie auch der finanziellen Blindenhilfe. Auch die Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen kann die Folge sein. Quelle: verkehrsanwaelte.de
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 4615 , heute: 4 , zuletzt: 7. September 2010
LKW-Fahrer können die fehlerhafte Buchung einer Mautstrecke nicht via Internet stornieren, wenn ihr Gültigkeitszeitraum bereits läuft. Quelle: verkehrsanwaelte.de
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 4491 , heute: 4 , zuletzt: 7. September 2010
Ein Fahrradfahrer war mit einer Geschwindigkeit von rund 20 km/h auf einem Gehweg entgegen gesetzt zur Fahrtrichtung unterwegs, als ein Auto aus einem Parkplatz heraus und ihm – angeblich ohne auf Fußgänger zu achten – in den Weg fuhr. Trotz seiner Vollbremsung sei eine Kollision mit dem Auto nicht zu verhindern gewesen, so der Radfahrer. Quelle: verkehrsanwaelte.de
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 7485 , heute: 4 , zuletzt: 7. September 2010
Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto beschädigt, um an das Diebesgut zu gelangen, hat die Teilkaskoversicherung auch diesen Schaden zu ersetzen. Anders ist es bei reinem Vandalismus. Quelle: verkehrsanwaelte.de
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 4219 , heute: 4 , zuletzt: 7. September 2010
Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Vertrauen Sie deshalb auf die Verkehrsanwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Wir bringen Sie durch den Paragraphendschungel – mit klarer Rechtssicherheit. 6.000 Verkehrsanwälte, qualifiziert und erfahren, stehen deutschlandweit zu Ihrer Verfügung. Da finden Sie immer einen Experten in Wohnortnähe. Quelle: verkehrsanwaelte.de
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 4079 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
Seit vielen Jahren schon ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. Quelle: verkehrsanwaelte.de
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 4050 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
An vielen Autobahnen gibt es so genannte Streckenbeeinflussungsanlagen, die je nach Verkehrslage auf Gefahren hinweisen oder auch Tempolimits vorgeben. Und wenn sie Überholverbote für LKWs anzeigen, dann ist dies rechtmäßig. Quelle: verkehrsanwaelte.de
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 7732 , heute: 5 , zuletzt: 7. September 2010
Nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines Unfallgeschädigten sind zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Angesicht der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr. Quelle: verkehrsanwaelte.de
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 6816 , heute: 5 , zuletzt: 7. September 2010
Wer unter Diabetes leidet und aufgrund von Unterzuckerungen in Unfälle verwickelt wird, kann seinen Führerschein verlieren. So entschied das Verwaltungsgericht Mainz in seinem Urteil vom 27. Oktober 2009 (AZ: 3 L 1058/09.MZ). Quelle: verkehrsanwaelte.de
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6327 , heute: 6 , zuletzt: 7. September 2010
Privatleute können Autoreparaturennicht absetzen
Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk konte sich leider nicht durchsetzen: Die KFZ-Branche ist in der neuen Liste der begünstigten Handwerkerleistungen wieder nicht vertreten. Das teilte der ZDK jetzt mit. Vor allem Hülsdonk hatte auf den Handwerksverband (ZDH) gesetzt, nachdem entsprechende Bemühungen des Branchenverbandes ZDK sowie der Landesverbände fehl geschlagen waren.
“Am Anfang war Himmel und Erde. Alles andere haben wir gemacht.” Mit dieser Botschaft wirbt das Deutsche Handwerk zur Zeit auf großen Plakatwänden überall in Deutschland. Aber obwohl der Handwerksverband seine ganze Kraft in die Waagschale geworfen hat, ist es nicht gelungen, Kfz-Reparaturen in die Liste derjenigen Handwerkerleistungen aufzunehmen, die Privatleute steuermindernd geltend machen dürfen. (dp)
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6209 , heute: 5 , zuletzt: 7. September 2010
Update 19. März: schadenfix.de auch für Bußgeldsachen
Das nächste Update bringt weitere Verbesserungen für schadenfix.de. Mit dem „Express-Formular“ wird die Beauftragung des Anwalts für den Mandanten jetzt noch einfacher. Außerdem ist eine Beauftragung jetzt nicht mehr nur in Unfallsachen, sondern auch in Bußgeldsachen möglich.
Mit dem erweiterten Anwendungsbereich wird schadenfix.de für Mandanten und Anwälte künftig noch interessanter.
Wer mit schadenfix.de einen Rechtsanwalt beauftragen will, kann dies bequem, schnell und sicher per Webformular tun. Die neuen „Express-Formulare“ konzentrieren sich auf die notwendigsten Angaben und machen damit dem Mandanten die Schadensmeldung jetzt noch einfacher. Für professionelle Anwender wie zum Beispiel Werkstätten stehen die ausführlichen Formulare weiterhin zur Verfügung. Voraussetzung für beide Varianten ist, dass der ausgewählte Rechtsanwalt einen kostenpflichtigen Aktiv-Eintrag auf schadenfix.de hat.
Sie nutzen bisher nur die kostenlose Basisvariante von schadenfix.de? Ein Upgrade auf den Premium-Eintrag ist jederzeit möglich!
Nutzen Sie den kostenlosten schadenfix.de Bußgeldkatalog und binden diesen in Ihre Kanzleihomepage ein. Wenn wir Ihnen helfen sollen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff “Bußgeldkatalog” an service@schadenfix.de
Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 4809 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
War ja ein hartes Stück Arbeit, dass die Deutsche Umwelthilfe bei Ihrer neusten Erhebung vor sich hatte und noch hat. Dabei geht es nur um eine schlichte Gretchenfrage: “Sag´wie hälst du es mit dem CO2-Ausstoß deines Dienstwagens?”
Eine Antwort zu bekommen war nicht einfach. Unter den Ministerpräsidenten der Bundesländer fiel insbesondere die Hartleibigkeit auf, mit der sie mehrheitlich die Anfragen um Auskunft über die CO2-Emissionen ihrer Dienstlimousinen blockierten.
Neun von 16 Regierungschefs blieben die Antworten schuldig und müssen nun damit rechnen, dass sie, wie im vergangenen Jahr schon den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU), gerichtlich gezwungen werden, ihren gesetzlichen Auskunftspflichten nachzukommen.
Größter Klimasünderist dem CO2-Ranking zufolge Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU).
Sein VW Phaeton verbraucht in der Stadt im Schnitt über 20 Liter, was einer CO2-Emission von 348 g/km entspricht.(Wieso eigentlich Phaeton und kein rüsselsheimer Opel?) Auf dem zweiten Platz folgt der Dienstwagen von Jürgen Rüttgers (CDU). Nordrhein-Westfalens Landeschef legte die Klimadaten seines Audi A8 W12 quattro (324 g/km CO2) erst offen, als ihn das Verwaltungsgericht Düsseldorf im vergangenen Herbst dazu zwang. Die Regierungschefs von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein blieben die Antworten schuldig. Gegen sie will die Umweltorganisation nun wie im Fall Rüttgers gerichtlich vorgehen.
Dass es auch anders als in Hessen und Nordrhein-Westfalen geht, beweisen Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) und Sachsen-Anhalts Landesvater Wolfgang Böhmer (CDU). Beide sind mit einem BMW 730Ld (180g/km CO2) unterwegs. Vergleichsweise sparsam ist auch das Modell von Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und seinem saarländischen Amtskollegen Peter Müller (CDU) – ein Mercedes-Benz S400 Hybrid mit einem CO2-Wert von 191 g/km.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 4893 , heute: 5 , zuletzt: 7. September 2010
Nach Unfallopfern, Händlern und Autobesitzern verlangt nun auch der amerikanische Staat Schadenersatz von Toyota. Die Bezirksstaatsanwaltschaft von Orange County in Kalifornien reichte wegen der Pannenserie eine Zivilklage gegen den japanischen Autobauer ein. Toyota habe wissentlich defekte Autos verkauft und die Defekte absichtlich verheimlicht, warf Bezirksstaatsanwalt Tony Rackauckas dem Hersteller vor. Die Behörde wolle verhindern, dass Toyota weiter die Öffentlichkeit gefährde.
Toyota lehnte am späten Freitag einen Kommentar ab. Der Autobauer schlägt sich bereits mit mehreren Dutzend Zivilklagen herum, darunter viele der berüchtigten Sammelklagen. Anwaltskanzleien in den USA werben derzeit massiv um Klienten. Nicht nur Unfallopfer beziehungsweise deren Angehörige verlangen Schadenersatz. Autohändler wollen einen Ausgleich für die eingebrochenen Verkäufe, Toyota- Besitzer für den Wertverlust ihrer Autos.
Weltweit hat Toyota mehr als acht Millionen Autos zurückgerufen, um Gaspedale und Fußmatten bei ihnen zu richten. Drei von vier betroffenen Fahrzeugen sind in den USA zugelassen. Wegen kurzzeitig aussetzender Bremsen müssen zudem fast eine halbe Millionen Hybridautos in die Werkstätten. Die US-Behörde für Verkehrssicherheit bringt 52 Tote mit den technischen Defekten in Verbindung. In den wenigsten Fällen ist bislang aber nicht erwiesen, dass Toyota Schuld trägt.
Auch strafrechtliche Ermittlungen
Neben den Zivilklagen sieht sich Toyota auch strafrechtlichen Ermittlungen gegenüber. Staatsanwälte in New York und dem angrenzenden Connecticut haben sich in den Fall eingeschaltet. Im Zentrum der Untersuchungen steht jeweils die Frage, seit wann der Autohersteller von den Problemen wusste und wie er darauf reagiert hat. US-Politiker werfen Toyota vor, auch jetzt noch nicht alle Fakten auf den Tisch gelegt zu haben. Sie vermuten eine defekte Elektronik als wahren Grund für das ungewollte Beschleunigen. Toyota weist dies entschieden zurück.
Verfasser des Beitrages: staerkert
gelesen: 4018 , heute: 2 , zuletzt: 7. September 2010
Bonn, 2. März 2010 – Im Jahr 2008 wurden bundesweit etwa 2.800 Personen in Wildunfälle verwickelt. Über 20 Menschen verloren dabei ihr Leben. Mehr als 200.000 Rehe, Wildschweine und Hirsche kamen unter die Räder. Das Thema Wildunfallverhütung diskutieren Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft am 20. April 2010 auf einer Fachtagung des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV), des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und des ADAC in Grevenbroich.
Verfasser des Beitrages: staerkert
gelesen: 4063 , heute: 2 , zuletzt: 7. September 2010
Bonn, 2. März 2010 (DVR) – Wer bei einem Verkehrsunfall Erste Hilfe leistet, kann juristisch nichts falsch machen, ermuntert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) alle Verkehrsteilnehmer. Wenn wirklich bei der Ersten Hilfe ein Fehler unterlaufen sollte, so ist dies nicht strafbar, weil nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt wurde. Nicht zu helfen hingegen ist strafbar. Unterlassene Hilfeleistung kann mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Verfasser des Beitrages: staerkert
gelesen: 4001 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
Berlin, 2. März 2010 – Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer hat heute in Berlin die Gewinner der Verkehrssicherheitsaktion „Vorfahrt für sicheres Fahren – Jugend übernimmt Verantwortung“ ausgezeichnet. Schülerinnen und Schüler ab der achten Jahrgangsstufe waren aufgerufen, zum Thema Verkehrssicherheit zu recherchieren. Ihre Ergebnisse wurden journalistisch aufbereitet und in regionalen Tageszeitungen veröffentlicht.
Verfasser des Beitrages: staerkert
gelesen: 4060 , heute: 2 , zuletzt: 7. September 2010
Berlin, 26. Februar 2010 – Um eine weitere deutliche Senkung der Zahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten ging es beim Parlamentarischen Neujahrsempfang des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und der Deutschen Verkehrswacht (DVW) am 25. Februar in den Räumen der DVW im Haus des Deutschen Instituts für Normung in Berlin.
Verfasser des Beitrages: staerkert
gelesen: 4087 , heute: 2 , zuletzt: 7. September 2010
Hamburg, 18. Februar 2010 – Zum 22. Mal suchen AUTO BILD und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), unterstützt durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und weitere Partner, Deutschlands beste Autofahrer. Schirmherr der Aktion ist Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer.
Verfasser des Beitrages: staerkert
gelesen: 3924 , heute: 2 , zuletzt: 7. September 2010
Bonn, 18. Februar 2010 (DVR) – Darf man auf einem Schutzstreifen parken oder halten? Wann muss man einen Radweg und wann darf man die Fahrbahn benutzen? Diese und andere interessante Fragen rund um den sicheren Radverkehr beantwortet die neue Broschüre „Alle im Blick – Regelungen zum Radverkehr“, die im Februar erscheinen wird. Anlass für die Broschüre sind die 46. Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die dazugehörige Verwaltungsvorschrift, die am 3. September 2009 in Kraft getreten sind. Mit der Änderungsverordnung soll ein weiterer Beitrag zur Sicherheit des Radverkehrs geleistet werden. Nicht nur für den Radfahrer, sondern auch für Autofahrer, Fußgänger und Inline-Skater ergeben sich aus den neuen Regelungen Änderungen für deren Verkehrsverhalten.
Verfasser des Beitrages: staerkert
gelesen: 3916 , heute: 2 , zuletzt: 7. September 2010
Bonn, 4. Februar 2010 (DVR) – Der Sekundenschlaf ist eines der Hauptrisiken bei langen Autofahrten. Schätzungsweise jeder vierte Unfall mit Todesfolge auf Autobahnen wird durch kurzes Einnicken verursacht. Dennoch, so informiert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR), wird diese Unfallursache von den meisten Fahrern unterschätzt.
Verfasser des Beitrages: staerkert
gelesen: 3818 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
Bonn, 3. Februar 2010 (DVR) – Wenn König Karneval regiert, gehört für viele „Jecken“ in der fünften Jahreszeit das eine oder andere Bier einfach dazu. Doch wer sich alkoholisiert noch ans Steuer setzt, macht sich selbst zum Narren. Rund um den Rosenmontag häufen sich nach Polizeiangaben die Verkehrsunfälle, die auf Alkoholeinfluss zurückzuführen sind. Bereits ab einem Blutalkoholspiegel von 0,2 Promille ist mit einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zu rechnen.
Verfasser des Beitrages: staerkert
gelesen: 3836 , heute: 2 , zuletzt: 7. September 2010
Goslar, 1. Februar 2010 – Der 48. Deutsche Verkehrsgerichtstag vom 27. bis 29. Januar 2010 in Goslar hat wichtige Empfehlungen im Bereich der Verkehrssicherheit auf den Weg gebracht. In sechs Arbeitskreisen diskutierten rund 1.800 Experten unter anderem Fragen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis sowie zum Unfallrisiko bei jungen Fahrern oder zur Umsetzung des neuen EU-Verkehrssicherheitskonzeptes.
Verfasser des Beitrages: staerkert
gelesen: 3736 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
DVR-Umfrage: Jeder zweite Autofahrer pro Jahr in gefährlicher Situation
Bonn, 19. Januar 2010 (DVR) – Jeder zweite Autofahrer (51 Prozent) kennt das elektronische Stabilitätsprogramm ESP, aber nur jeder vierte hat diesen wertvollen Fahrerassistenten in seinem Auto. Dies ergab eine repräsentative Befragung unter 2.000 Verkehrsteilnehmern, die im Auftrag des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) vom Marktforschungsinstitut Ipsos durchgeführt wurde. Auch elektronische Einparkhilfen (59 Prozent), Kurvenlicht (37 Prozent) und Abstandsregler (35 Prozent) besitzen einen vergleichsweise hohen Bekanntheitsgrad. Allerdings finden sich die unsichtbaren Helfer nur in wenigen Autos wieder.
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 5354 , heute: 6 , zuletzt: 7. September 2010
Herr Rechtsanwalt Feldkamp klärt darüber auf, welche Strafen bei Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Trunkenheitsfahrt drohen und über den Gang des Ermittlungsverfahrens bei Verkehrsstraftaten. Es werden Fragen beantwortet wie: Kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung? Wie verhalte ich mich als Geschädigter? Sollte ich direkt nach Erhalt des Ermittlungsschreibens der Polizei einen Anwalt aufsuchen? Wird bzw. darf die Polizei das Schweigen auf das Vernehmungsangebot als Schuldeingeständnis werten? Sehen Sie selbst:
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 6663 , heute: 10 , zuletzt: 7. September 2010
Das Amtsgericht Starnberg kommt in seinem Urteil vom 23.12.2009 – Geschäftsnummer 1 C 1472/09 – zu dem Ergebnis, dass es sich dann um einen Gehweg und nicht um einen Radweg handelt, wenn der Weg durch das Zeichen 254 zu § 41 StVO („Verbot für Radfahrer“) für Radfahrer gesperrt ist. Für einen auf einem Gehweg fahrenden Radfahrer besteht kein Vorfahrtsrecht, da ein solches begrifflich voraussetzt, dass dort zumindest grundsätzlich für den betreffenden Radfahrer ein Recht zum Fahren besteht. Auch muss sich ein an sich wartepflichtiger anderer Verkehrsteilnehmer nicht auf einen auf einem Gehweg fahrenden Radfahrer einstellen. Da das Verkehrsverhalten des Radfahrers – Befahren eines Gehweges in verbotener Richtung – einen groben Verstoß gegen seine verkehrsrechtlichen Verpflichtungen darstellte, bejahte das Amtsgericht Starnberg seine Haftung dem Grunde nach zu 100 %.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5409 , heute: 3 , zuletzt: 7. September 2010
Forderungen nach Reformen werden lauter
Nachdem der 48. Verkehrsgerichtstag (VGT) in Goslar lediglich mit einer Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung des Systems der MPU an den Gesetzgeber endete, lud der TÜV Süd am Dienstag zu einem MPU-Infoabend in die Münchener Firmenzentrale ein. Das Kernthema des Abends: Wie geht es jetzt weiter? Welche der Reformvorschläge, die in Goslar formuliert wurden, sind umsetzbar?
Auf Seiten der Kritiker der MPU war der Leiter des Bereichs Verkehrsrecht der Juristischen Zentrale des ADAC, Dr. Markus Schäpe, der Einladung gefolgt. Die Position der Psychologen vertrat Gerhard Laub, Fachlicher Leiter und Verkehrspsychologe bei TÜV Süd. Beide waren auch in Goslar. Sie stellten sich einer Diskussionsrunde, bestehend aus Fachjournalisten und Branchenexperten. Moderiert wurde die Veranstaltung von Hans-Dieter Krais, Münchner Motorpresse e.V., sowie Thomas Wagenpfeil, Diplompsychologe, Buchautor und tätig bei TÜV Süd.
Vorsicht, Wildwechsel! Mehr als 200.000 Rehe, Wildschweine und Hirsche kamen im Jahr 2008 unter die Räder. Foto > DVR
Bonn, 2. März 2010 – Im Jahr 2008 wurden bundesweit etwa 2.800 Personen in Wildunfälle verwickelt. Über 20 Menschen verloren dabei ihr Leben. Mehr als 200.000 Rehe, Wildschweine und Hirsche kamen unter die Räder. Das Thema Wildunfallverhütung diskutieren Experten aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft am 20. April 2010 auf einer Fachtagung des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV), des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) und des ADAC in Grevenbroich.
Um das Unfallpotenzial mit Wildtieren zu verringern, werden unterschiedliche Gegenmaßnahmen ergriffen. Doch Verkehrszeichen, Wildschutzzäune, Wildwechsel-Warnanlagen, Duftbarrieren oder Grünrückschnitte am Straßenrand brachten bisher keinen effektiven Rückgang der Unfallzahlen. Der Schirmherr der Tagung, NRW-Verkehrsminister Lutz Lienenkämper, setzt auf eine Auswertung der bisher gewonnenen Daten aus Wildunfällen und die Verwendung dieser Informationen für zukünftige Präventivmaßnahmen.
Die Anmeldung nur für Fachteilnehmer ist bis zum 8. März 2010 unter http://www.jagdnetz.de möglich.
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 4311 , heute: 4 , zuletzt: 7. September 2010
Das Amtsgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 09.02.2009 – Az: 36 C 2114/09 – entschieden, dass einem Rechtsanwalt wegen der vorläufigen Einstellungen im vorgerichtlichen Ermittlungsverfahren eine weitere Gebühr nach Nr. 4141 VV zu vergüten ist, da diese vorläufigen Einstellungen nicht insgesamt aufgezehrt wurden durch die Grundgebühr und die Verfahrensgebühren. Dies ergibt sich bereits daraus, dass im Ermittlungsverfahren nach § 170 StPO mangels erkennbaren Tatverdachts eingestellt wurde und dass erst nach Anklageerhebung die Einstellung nach § 153 StPO erfolgte. Hierbei handelt es sich um 2 sachlich verschiedene Einstellungsvorgänge, so dass für das Ermittlungsverfahren zusätzlich noch eine Gebühr nach Nr. 4141 VV anzusetzen ist.